Richtlinien und Verordnungen

Für jeden Transport

Die Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO
Die Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) bezieht sich auf die bauartbedingten Abweichungen des Fahrzeugs und berechtigt allein nicht zur Durchführung eines Transports.
Selbstverständlich können Sie diese Genehmigung über uns beantragen bzw. bereits bestehende Genehmigungen gem. §70 StVZO über uns verlängern lassen.
Falls Sie diese Genehmigung über uns erhalten haben, werden Sie rechtzeitig über das sich nähernde Ablaufdatum informiert. Für Transporte in Deutschland ist die Genehmigung gem. §70 StVZO allein nicht ausreichend.

Die Dauererlaubnis gemäß §29 StVO
Die Dauererlaubnis gemäß §29 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) wird ebenfalls von uns besorgt und gilt in der Regel für Transport-kombinationen mit einer Länge bis 23 m, einer Breite bis 3 m, einer Höhe bis 4 m und einem Gesamtgewicht bis 41,8 t.

Hierbei sind jedoch gewisse Zuständigkeiten zu beachten.

Einzel-Genehmigungen
TRS besorgt Einzelerlaubnisse für Unternehmen in ganz Europa.
Die Einzel-Erlaubnis gem. §29 StVO ist diejenige, die am meisten benötigt wird und die für Transport-kombinationen vorgeschrieben ist, die nicht unter die Kriterien der Dauer-Erlaubnis gemäß §29 StVO fallen.
Sollte eine übergroße, unteilbare Ladung transportiert werden, ohne dass sich die Fahrzeugabmessungen hierdurch ändern, so ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß §46 StVO erforderlich, die ebenfalls durch TRS beschafft werden kann.

Genehmigungsbeschaffung in Europa
Selbstverständlich können wir auch Ihre erforderlichen Transportgenehmigungen in 24 europäischen Ländern beantragen. Bei der Abwicklung dieser Anträge gehen wir beinahe genauso vor, wie bei den Anträgen die wir in Deutschland einreichen.
Da wir auch in diesen Ländern enge Kontakte mit entsprechenden Partnern unterhalten, ist auch hier eine schnelle Beantragung mit Präzision gewährleistet.

 
Übergroße oder überschwere Transporte sind in der Bundesrepublik Deutschland nur gestattet mit:
- Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO in der Kombination mit der Erlaubnis gemäß §29 StVO
oder
- Ausnahmegenehmigung gemäß §46 StVO
 

Europaweit

Der schnelle Kontakt:



TRS-Hauptsitz Bunde
Achterweg 22
26831 Bunde

Tel:  +49 49 53 - 92 36 74
Fax: +49 49 53 - 92 36 75



TRS-Niederlassung Essen
Am Bocklerbaum 29
45307 Essen
Postfach: 13 04 29
Tel:  +49 2 01 - 5 92 83 00
Fax: +49 2 01 - 5 92 84 00